Satzung der Fränkischen Rassehühner Freunde


gegründet 2018

§ 1 - Name und Sitz

Der Verein führt den Namen: Fränkische Rassehühner Freunde

Sitz des Vereines ist die Anschrift des 1. Vorsitzenden. (Kalchreuther Straße 107, 90411 Nürnberg)

 

§ 2 - Zweck des Vereines

Zweck des Vereines: Es soll ein überregionaler Hühnerverein sein.

1. Zusammenschluss verschiedener Züchter von Rassehühnern.

2. Im Vordergrund sollen Fachbeiträge und Tierbesprechungen stehen.

3. Förderung des Ausstellungswesen in der Rassegeflügelzucht, sowie Veranstaltung einer jährlichen Vereinsschau.

 

Der Verein ist selbstlos tätig.

Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 - Mitgliedschaft

Mitglied kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Anmeldung zur Aufnahme erfolgt schriftlich zur Vorstandschaft.

Der Vorstand kann mehrheitlich (innerhalb eines Monats nach Eingang) den Aufnahmeantrag ablehnen.

Die Ablehnung muss schriftlich erfolgen, eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

 

§ 4 - Mitgliedsbeitrag

1. Es wird eine Aufnahmegebühr von 25,00 € erhoben.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils von der Jahreshauptversammlung festgesetzt und ist jeweils fällig im Januar.

 

§ 5 - Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Aufkündigung oder Ausschluss.

Die Aufkündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich, sie erfolgt schriftlich an den Vorstand.

 

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Zweck des Vereines entgegenhandelt, den Anstand verletzt oder die Anordnung der Vorstandschaft übertritt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Beschwerde zur Jahreshauptversammlung möglich.

 

§ 6 - Vereinsvorstand

1. Die Vorstandschaft besteht aus:

1. Vorsitzenden

2. Vorsitzenden

1. Schriftführer

1. Kassier

 

2. Zum erweiterten Vorstand gehören:

2. Schriftführer

2. Kassier

Zuchtwart Großhühner

Zuchtwart Zwerghühner

3 Beisitzer

 

3. Die Wahl der Vorstandschaft erfolgt durch die Jahreshauptversammlung auf die Dauer von zwei Jahren. Die Vorstandschaft bleibt bis zur Neuwahl einer neuen Vorstandschaft im Amt.

 

§ 7 - Jahreshauptversammlung, Monatsversammlung und Verwaltungssitzung

Eine Jahreshauptversammlung findet alle Jahre statt.

Zur Jahreshauptversammlung ist mindestens vier Wochen vorher durch entsprechenden Hinweis in der Fachpresse und brieflich einzuladen.

 

Die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung, der Monatsversammlungen und Vorstandssitzungen werden durch einfache Stimmenmehrheit gefasst. Die Wahl der Vorstandschaft ist eine geheime und geschieht durch Stimmzettel. Bei Einverständnis der gesamten Jahreshauptversammlung kann die Vorstandschaft durch Akklamation gewählt werden. In der Jahreshauptversammlung kann ein fehlendes Vorstandsmitglied nur dann wiedergewählt werden, wenn eine schriftliche Entschuldigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass der Betreffende mit der Wiederwahl einverstanden ist.

Die Leitung der Wahl geschieht durch einen von der Jahreshauptversammlung zu bestimmenden Wahlausschuss von 3 Mitgliedern, die ihren Vorsitzenden wählen.

 

Über die gefassten Beschlüsse ist vom Schriftführer ein Protokoll zu errichten und von ihm sowie dem 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen.

 

§ 8 - Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 9 - Auflösung des Vereines

Der Verein kann durch Beschluss der Jahreshauptversammlung aufgelöst werden, wenn 3/4 der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen.

 

§ 10 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung am 01.04.2018 In Kraft.